Skip to content Skip to footer

Hypnose wird nicht angewendet:

 

 

Bei geistig behinderten Menschen oder Menschen mit Gehirnerkrankungen wie Tumoren
Personen mit schweren Herz- und Kreislauferkrankungen, bei denen Tiefenentspannung kontraindiziert ist, z.B. Herzinsuffizienz
Bei Psychosen, zum Beispiel Schizophrenie, bipolare Störungen, endogene Depressionen, Borderline-Störungen oder anderen schweren psychischen Erkrankungen, insbesondere wenn Wahn oder dissoziative Symptome vorliegen.
Bei Menschen mit Suchterkrankungen wie Alkohol- , Medikamenten- oder Schmerzmittelabhängigkeit (nur in der Nachbehandlung nach einem erfolgreichen Entzug). Raucher sind hier selbstverständlich ausgenommen.
Bei Thrombose-Patienten, bei Epilepsie.
Bei schwerwiegenden Erkrankungen des zentralen Nervensystems wie bspw. fortgeschrittener Morbus Parkinson.
Schwangeren, Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter.